Constantin Film will Rechte an „Fack ju Göhte“ beim Eu-Markenamt schützen lassen. Erst sagte die Behörde nein-jetzt auch der EuGH
Die Schulkomödie, „Fack ju Göhte“, hat es wieder einmal auch mit Teil 3 zu einem der erfolgreichsten Kinofilme 2017 mit knapp fünf Millionen Zuschauern geschafft.
Diese Cashcow möchte die Produktionsfirma Constantin Film GmbH unbedingt weiter melken und plant Fack ju Merchandising Produkte wie T-shirts, Tassen usw. auf den Markt zu bringen. Daher versucht die Film GmbH schon seit zwei Jahren, den Namenszug, „Fack ju Göhte“, zum Schutz beim EU Amt für Geistiges Eigentum anzumelden um den Namen vor Trittbrettfahrern zu schützen, die sich ebenfalls mit diesem Branding Gewinne zusichern könnten. Mit der Erklärung dieser Titel sei nicht schützenswert, verweigert das EU Amt die Eintragung als Wortmarke und bergründet dies mit der EU Verordnung Nummer 207/2009, welcher laut Artikel 7 Absatz 1 Satz f besagt: „Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die gegen öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen.“Eine bereits von Contantin Film eingereichte Beschwerde, wies die Beschwerdekammer der in Alicante ansässigen EU Agentur ab. Nun kam es am 24.01.2018 vor dem höchsten europäischen Gericht zu einem Sittenstreit. Richter fanden den Titel zu vulgär: Weil „Fack ju Göhte“ einen Kraftausdruck enthält, versagt ihm auch das EU Gericht den Markenschutz. Verbraucher könnten vermutlich den Scherzcharakter im Teilnamen nicht erkennen.
Der englische Ausdruck „fuck you“ somit der gesamte angemeldete Titel sei vulgär und nach dem Urteil des EU Gerichthofs sittenwidrig, urteilten die Luxemburger Richter.
Die Begründung das Millionen Menschen den Film gesehen haben, schließe nicht aus, dass Verbraucher von dem Titel schockiert sein könnten. Das Markenamt befand, dass Deutsche sowie Österreicher die Aussprache von „Fack ju“ wie den englischen Kraftausdruck „ fuck you“ wahrnähmen. Dieser stelle eine anstößige und vulgäre Beleidigung dar (Anm. des Verfassers – „gäääähn“).
Zusätzlich würde durch die Ergänzung „Göhte“, ein hoch angesehener Schriftsteller wie Johann Wolfgang von Goethe verunglimpft werden.
Constantin Film kann nun noch innerhalb der nächsten zwei Monate Berufung einlegen um in die zweite Instanz vor den EuGH ziehen zu können.
Na ja… sprechen wir mal von satirischer Überhöhung. Denn das Stürzen von Denkmälern ist doch nichts anderes als die Kehrseite des Ruhms. Und was wird überhaupt gestürzt? Goethe hätte wahrscheinlich nur ein müdes Porunzeln wegen der Nummer hingelegt. I.ü. ist jede Wahrnehmung hilfreich Und wenn auch nur einer mehr als zuvor weiß, wer denn dieser JWG war, ist das doch schon was.

Piess orf EuGH 😉

Jonas Grundmann