fullsizeoutput_4718_greygeb. Bopp, Jahrgang 1977, hat ihr Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten von Mannheim, Würzburg, Lausanne und München absolviert.

Nach dem 2. Staatsexamen im Jahre 2006 mit dem Wahlfach Arbeits- und Sozialrecht in München arbeitete sie zunächst in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in München und im Anschluss daran als Unternehmensjuristin in der Personalabteilung eines internationalen Konzerns. Im Jahre 2009 erhielt Sie die Qualifikation zur Fachanwältin für Arbeitsrecht und gründete die Kanzlei Bopp. Seitdem ist sie als selbstständige Rechtsanwältin und Referentin im Bereich des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts tätig und erarbeitet und entwickelt Lösungen auf dem gesamten Gebiet des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.

2015 Promotion (magna cum laude) „Mitbestimmung bei variabler Vergütung und Zielvereinbarung“

Im Rahmen ihrer Tätigkeit nimmt Frau Dr. Grundmann insbesondere die Beratung und Begleitung umfangreicher und komplexer Umstrukturierungsprozesse auf Unternehmens- und Konzernebene und die damit zusammenhängenden Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen wahr. Sie begleitet beim Verhandeln von Betriebs-/Gesamt-/ Konzernbetriebsvereinbarungen in sämtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei den Themen Arbeitszeit, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Prämiensysteme, Lohn- und Gehaltssysteme, u.v.m.

Sie war bereits in zahlreichen Einigungsstellenverfahren Beisitzerin und verfügt daher über umfangreiche praktische Erfahrungen.

Darüber hinaus übernimmt sie die Vertretung in Urteils- und Beschlussverfahren sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.

 

cg@team-arbeitsrecht.com